Schöffen-Info
Richter
in Roten Roben
Ein
persönlicher Favorit muss der Bundesgerichtshof ja nicht sein - so
viel will
man
schließlich mit dem Gesetz auch nicht zu tun haben! Aber ein Favorit
in der
Lesezeichendatei
des persönlichen Browsers auf dem heimischen Computers
könnte
die Homepage dieses hohen deutschen Gerichts schon werden. Dafür
hat
der juristisch interessierte Surfer dann Zugriff auf die neuesten höchstrichterlichen
Entscheidungen.
Die Datenbank reicht zurück bis ins Jahr 2000. Für den Zeitraum
davor
müssten die Texte schriftlich und gegen einen Obolus angefordert werden.
Aber
auch in den vergangenen fünf Jahren haben die Richter in den weinroten
Roben
schon
reichlich Recht gesprochen. So wurde am 27. Juli 2000 im Falle des Verdachts
der
versuchten Anstiftung zum Mord ein landgerichtliches Urteil aufgehben und
am
30.
November 2004 wiesen sie darauf hin, dass eine Aufklärungspflicht
auch bei
Risiken
mit einer äußerst geringen Komplikationsdichte besteht.
Link zum
BGH
Akteneinsicht
von Schöffen
Der
Bundesvorsitzende stellt hier zwei Urteile zur Verfügung die die Frage
zur Akteneinsicht
ganz
klar mit JA beantwortet (siehe akteneinsicht.pdf).
akteneinsicht.pdf
von
: www.hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht
BGH
3 StR 421/96 – Urteil vom 26. März 1997 (LG Wuppertal)
Entschädigung
der Schöffen
Entschädigungen
werden an die Schöffen nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz
(JVEG) gezahlt.
Entschädigungen
erhalten Sie danach für:
Fahrtkostenersatz
(§ 5 JVEG)
Entschädigung
für Aufwand (§ 6 JVEG)
Ersatz
für sonstige Aufwendungen (§ 7 JVEG)
Entschädigung
für Zeitversäumnis (§ 16 JVEG)
Entschädigung
für Nachteile bei der Haushaltführung (§ 17 JVEG)
Entschädigung
für Verdienstausfall (§ 18 JVEG)
Gesetz zum nachlesen
Vordruck Entschädigung für
ea Richter Sachsen